Wir bieten die passende Lösung für Ihr Unternehmen!

…durch einen Werkvertrag

Durch diesen Vertrag verpflichtet sich zu einem die ODS GmbH ein Werk ohne Mängel herzustellen. Die andere Partei, in dem Fall Ihr Unternehmen verpflichtet sich das Werk abzunehmen und zu bezahlen (siehe auch § 631 im BGB). Im Unterschied zum Dienstvertrag, garantiert der Werkersteller (auch Werkunternehmer genannt) ein Ergebnis und somit den Erfolg der Leistung.

Mit erfahrenen Mitarbeitern, technischer Kompetenz, einem hohen Qualitätsbewusstsein und einem hohen Anspruch an Arbeitsschutz unterstützen wir somit Ihr Unternehmen.

wie z.B. in den Bereichen:

  • Fertigungsabeiten
  • Lagerwirtschaft, Verpackung
  • handwerkliche Tätigkeiten
  • Reparaturarbeiten
  • v.m.

Vereinbaren Sie ein Gesprächstermin mit uns und wir können Ihnen Lösungen aufzeigen!

… durch einen Dienstvertrag

Dieser Vertrag ist in Deutschland im BGB § 611 geregelt. Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn eine Partei (die ODS GmbH) sich zur Leistung von bestimmten Diensten verpflichtet, und die andere Partei(Ihr Unternehmen) sich bereit erklärt, für diese Dienste eine Vergütung zu leisten. Wichtig bei diesem Vertragstyp ist, dass der Auftragnehmer sich zwar zur Leistung, aber nicht zum Erfolg verpflichtet.